Konakt
Preise und Preiszonen
Preise
Ferienhaus Nr.14: Hauptsaison: 01.März bis 31.Oktober, 20.Dezember bis 10.Januar 115€ pro Übernachtung
Nebensaison: 10.Januar bis 01.März, 31.Oktober bis 20.Dezember 80€ pro Übernachtung
Ferienhaus Nr.196:
Hauptsaison: 01.März bis 31.Oktober, 20.Dezember bis 10.Januar 149€ pro Übernachtung
Nebensaison: 10.Januar bis 01.März, 31.Oktober bis 20.Dezember 110€ pro Übernachtung
Mindestübernachtungen auf Anfrage
In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Nebenkosten |
Endreinigung |
Haus 14: 75€ |
Haus 196 : 119€ |
Kurtaxe pro Nacht und Person |
0,95€ ab 6 Jahre, 1,90€ ab 18 Jahre |
Strom- und Wasserkosten |
0,50€ pro kWh Strom und 10€ pro m³ Wasser |
Heizung |
0,50€ Pro kWh |
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Mietbedingungen
- Kaution 50 EUR
- 20 % Anzahlung vom Mietpreis bei Buchung
- Restzahlung 4 Wochen vor Anreise
- Anreisetag: täglich, früheste Anreiseuhrzeit: nach Absprache
- Abreise bis spätestens nach Absprache
Zahlungsmöglichkeiten
Anmerkungen
- Handtücher und Bettwäsche können selbst mitgebracht werden.
- In der Küche befinden sich Geschirr- und Handtuch sowie Spülutensilien, Toilettenpapier.
Außerdem: Kaffeefilter, Küchenrolle, Gewürze, Mehl, Zucker, Salz, Essig, Öl.
Allgemeine Vertragsbestimmungen 1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die Anzahlung auf dem Bankkonto des Vermieters eingegangen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. 2. Nebenkosten Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Kosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten. 3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. 4. Sorgfältiger Gebrauch Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den Nachbarn zu nehmen. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
Bitte überprüfen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung ob der Versicherungsschutz auch Schäden an gemieteten Dingen abdeckt 5. Rückgabe des Mietobjektes Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. 6. Annullierung Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten: bis 60 Tage vor Anreise werden 100 % des Mietpreises erstattet 59 bis 30 Tage vor Anreise werden 50 % des Mietpreises erstattet 29 bis 0 Tage vor Anreise werden 0 % des Mietpreises erstattet
Bei einer Stornierung wird immer eine Bearbeitungsgebühr von 50,--€ erhoben. Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 7. Höhere Gewalt usw. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. 8. Haftung Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Wohnort des Vermieters vereinbart.
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